1. Aufträge
Wir liefern nur aufgrund der
nachstehenden Vertragsbedingungen,
die der Auftraggeber mit seiner
Bestellung für
sich als verbindlich anerkennt.
1. Unsere Angebote sind stets
freibleibend. Aufträge und
mündliche Nebenreden gelten
erst dann als angenommen,
wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
2. Von unseren Bedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen
des Käufers gelten auch dann
nicht als von
uns genehmigt, wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich
widersprechen.
2. Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro.
Maßgebend für die
Ausführung der Aufträge sind die Preise
und die Zahlungsbedingungen, die am
Tage der Lieferung
Gültigkeit haben. Unsere Preise
gelten ab Fabrik ausschließlich
Fracht, Verpackung, Porto und
Versicherungskosten.
Lieferungen ab 500 Euro Auftragswert
liefern wir frei Haus.
3. Lieferung
Die Lieferzeiten werden von uns nach
besten Ermessen
angegeben, ohne daß
wir eine Gewähr für die Einhaltung
übernehmen. Eine
Überschreitung der Liefertermine entbindet
den Besteller nicht von der Pflicht
der Abnahme der
Ware. Ein Inverzugsetzen
bleibt vertraglich ausgeschlossen,
ebenso Schadensersatzansprüche
und das Recht zum Rücktritt
wegen Verzuges mit der Lieferung.
Lieferungsmöglichkeit
wird von uns vorbehalten. Bei
Behinderung durch höhere
Gewalt, Maßnahmen von
Behörden, Betriebsstörungen,
Rohstoffmangel, Unruhen, Streik,
Bahnsperren und dergleichen
verlängern die Lieferfristen
entsprechend.
Sämtliche Lieferungen erfolgen
ab Werk auf Rechnung und
Gefahr des Empfängers, auch bei
frachtfreier Lieferung. Für
Beschädigungen und Verluste
während des Transportes wird
keine Haftung übernommen. Wenn
der Besteller keine
besonderen Versandvorschriften
erteilt hat, erfolgt der
Versand nach unserem besten
Ermessen, aber ohne Gewähr
der Wahl des billigsten Frachtweges.
4. Mängelrügen
Etwaige Beanstandungen unserer Ware
müssen vor deren
Verarbeitung und Benutzung
schriftlich und spätestens 8 Tage
nach Erhalt bekanntgegeben werden.
Soweit eine mangelhafte
Lieferung nachgewiesen wird,
beschränken sich die
Ansprüche des Bestellers
darauf, daß wir die beanstandeten
Waren zurücknehmen und
dafür Ersatz liefern oder den
Gegenwert gutbringen.
Rücksendungen nehmen wir nur an,
wenn sie schriftlich vereinbart
waren.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an
allen von uns gelieferten
Waren bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich
darüber hinaus auf alle
Forderungen aus dem wechselseitigen
Geschäftsverkehr,
unabhängig von der
Fälligkeit und dem Rechtsgrund der einzelnen
Ansprüche. Er dient also
insbesondere zur Sicherung
des laufenden Kontokorrentsaldos und
erlischt erst mit der
Tilgung aller unserer
Ansprüche. Veräußert der Käufer die
von gelieferte Ware, gleich in
welchem Zustand, so tritt er uns
im voraus
bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus
Warenlieferungen, die ihm aus der
Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seinen Abnehmer in
voller Höhe seines
gesamten Rechnungsbetrages an uns
ab. Auf unser Verlangen
ist der Käufer verpflichtet,
diese Abtretung seinen Abnehmern
bekanntzumachen und uns die
Geltendmachung unserer
Rechte gegen seine Abnehmer
erforderliche Auskünfte zu
erteilen und Unterlagen
auszuhändigen. Der Käufer darf die
unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware weder verpfänden
noch sicherheitshalber übereignen
und hat uns von erfolgten
Pfändungen Dritter
unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 8
Tagen mit 2 % Skonto
oder innerhalb 30 Tage netto ab
Rechnungsdatum, falls keine
anders lautenden Zahlungsbedingungen
vereinbart werden.
Wechsel und Schecks werden nur unter
üblichem Vorbehalt in
Zahlung genommen und gelten erst
nach ihrer Einlösung als
Bezahlung. Die Entscheidung
darüber, ob und inwieweit
Wechsel oder Schecks angenommen
werden, behalten wir
uns in jedem Falle vor.
Vor Bezahlung alter, bereits
fälliger Rechnungen aus früheren
Lieferungen wird auf neue Rechnungen
kein Skontoabzug
gewährt. Zahlungen, die der
Käufer leistet, werden zur
Tilgung der ältesten Schulden
verwandt. Stellt sich nach
unserer Annahme eines Auftrages
heraus, daß unser
Zahlungsanspruch nach unserem
Ermessen gefährdet
erscheint, so sind wir berechtigt,
Sicherstellung der Vorauszahlung
des Kaufpreises zu verlangen oder
vom Vertrage
zurückzutreten. Unser
Rücktrittsrecht ist an keine Frist
gebunden. Wir sind berechtigt, bei
Zielüberschreitung
bankübliche Zinsen zu
berechnen.
Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, unsere Gesamtforderung
unter Zurückbelastung etwaiger
Wechsel oder Schecks
fällig zu stellen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
ist Paderborn,
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis der
Parteien ist Paderborn.
Falls im Wege der schriftlichen
Sondervereinbarung oder aus
anderen Gründen die
vorstehenden Bedingungen in einzelnen
Punkten abgeändert werden oder
unwirksam sind, so wird die
Gültigkeit der übrigen
Bedingungen hierdurch nicht berührt.
8. Zusatzbestimmungen für
Aufträge, die nach Zeichnungen,
Spezifikationen, Mustern usw.
ausgeführt werden
1. Soweit wir nach Zeichnungen,
Spezifikationen, Mustern
usw. liefern, sind diese für
uns nur verbindlich, soweit es
äußere Formgebung und
technische Ausführung anbetrifft.
Für Maßhaltigkeit gelten
die in den jeweiligen
DIN-Blättern festgelegten
Daten.
Maßgebend für
Qualität und Ausführung sind die Ausfallmuster,
die wir vor der Lieferung zur
Begutachtung
vorgelegt haben. Die vorbehaltlose
Genehmigung der
Ausfallmuster durch den Besteller
schließt spätere
Mängelrügen aus, sofern die
gelieferten Gegenstände
mit den genehmigten Ausfallmustern
übereinstimmen.
Keine Verantwortung dagegen
übernehmen wir für den
vorgesehenen Verwendungszweck.
2. Wir behalten uns vor,
mengenmäßig bis zu 10 % über
oder unter dem Lieferauftrag zu
bleiben.
3. An unseren Zeichnungen,
Spezifikationen, Mustern usw.
behalten wir Eigentum und
Urheberrecht. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
4. Formen und sonstige Werkzeuge
bleiben unser Eigentum,
auch wenn die dafür
entstehenden Kosten einen
Bestandteil des Verkaufspreises
bilden oder in sonstiger
Weise vom Besteller vergütet
werden.
5. Falls wir nach Zeichnungen,
Spezifikationen, Mustern
usw. des Bestellers zu liefern
haben, übernimmt dieser
Haftung dafür, daß wir dabei keine Schutzrechte Dritter
verletzen.
6. Farbabweichungen und
unterschiedliche Oberflächenglanzgrade,
die durch die Natur des Rohmaterials
begründet sind, sowie die
jeweils materialbedingten
Toleranzen von Stärke, Format
und Zuschnitt bleiben
vorbehalten.