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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1

1. Aufträge

Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen,

die der Auftraggeber mit seiner Bestellung für

sich als verbindlich anerkennt.

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und

mündliche Nebenreden gelten erst dann als angenommen,

wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen

des Käufers gelten auch dann nicht als von

uns genehmigt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich

widersprechen.

2. Preise

Die Berechnung erfolgt in Euro.

Maßgebend für die Ausführung der Aufträge sind die Preise

und die Zahlungsbedingungen, die am Tage der Lieferung

Gültigkeit haben. Unsere Preise gelten ab Fabrik ausschließlich

Fracht, Verpackung, Porto und Versicherungskosten.

Lieferungen ab 500 Euro Auftragswert liefern wir frei Haus.

3. Lieferung

Die Lieferzeiten werden von uns nach besten Ermessen

angegeben, ohne daß wir eine Gewähr für die Einhaltung

übernehmen. Eine Überschreitung der Liefertermine entbindet

den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der

Ware. Ein Inverzugsetzen bleibt vertraglich ausgeschlossen,

ebenso Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt

wegen Verzuges mit der Lieferung. Lieferungsmöglichkeit

wird von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere

Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen,

Rohstoffmangel, Unruhen, Streik, Bahnsperren und dergleichen

verlängern die Lieferfristen entsprechend.

Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und

Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für

Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird

keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine

besonderen Versandvorschriften erteilt hat, erfolgt der

Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr

der Wahl des billigsten Frachtweges.

4. Mängelrügen

Etwaige Beanstandungen unserer Ware müssen vor deren

Verarbeitung und Benutzung schriftlich und spätestens 8 Tage

nach Erhalt bekanntgegeben werden. Soweit eine mangelhafte

Lieferung nachgewiesen wird, beschränken sich die

Ansprüche des Bestellers darauf, daß wir die beanstandeten

Waren zurücknehmen und dafür Ersatz liefern oder den

Gegenwert gutbringen. Rücksendungen nehmen wir nur an,

wenn sie schriftlich vereinbart waren.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten

Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der

Eigentumsvorbehalt erstreckt sich darüber hinaus auf alle

Forderungen aus dem wechselseitigen Geschäftsverkehr,

unabhängig von der Fälligkeit und dem Rechtsgrund der einzelnen

Ansprüche. Er dient also insbesondere zur Sicherung

des laufenden Kontokorrentsaldos und erlischt erst mit der

Tilgung aller unserer Ansprüche. Veräußert der Käufer die

von gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er uns

im voraus bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus

Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden

Forderungen gegen seinen Abnehmer in voller Höhe seines

gesamten Rechnungsbetrages an uns ab. Auf unser Verlangen

ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern

bekanntzumachen und uns die Geltendmachung unserer

Rechte gegen seine Abnehmer erforderliche Auskünfte zu

erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf die

unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden

noch sicherheitshalber übereignen und hat uns von erfolgten

Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto

oder innerhalb 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, falls keine

anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

Wechsel und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt in

Zahlung genommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als

Bezahlung. Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit

Wechsel oder Schecks angenommen werden, behalten wir

uns in jedem Falle vor.

Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren

Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug

gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur

Tilgung der ältesten Schulden verwandt. Stellt sich nach

unserer Annahme eines Auftrages heraus, daß unser

Zahlungsanspruch nach unserem Ermessen gefährdet

erscheint, so sind wir berechtigt, Sicherstellung der Vorauszahlung

des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrage

zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht ist an keine Frist

gebunden. Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitung

bankübliche Zinsen zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere Gesamtforderung

unter Zurückbelastung etwaiger Wechsel oder Schecks

fällig zu stellen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis

ist Paderborn, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten

aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Paderborn.

Falls im Wege der schriftlichen Sondervereinbarung oder aus

anderen Gründen die vorstehenden Bedingungen in einzelnen

Punkten abgeändert werden oder unwirksam sind, so wird die

Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

8. Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Zeichnungen,

Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden

 

1. Soweit wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern

usw. liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es

äußere Formgebung und technische Ausführung anbetrifft.

Für Maßhaltigkeit gelten die in den jeweiligen

DIN-Blättern festgelegten Daten.

Maßgebend für Qualität und Ausführung sind die Ausfallmuster,

die wir vor der Lieferung zur Begutachtung

vorgelegt haben. Die vorbehaltlose Genehmigung der

Ausfallmuster durch den Besteller schließt spätere

Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände

mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen.

Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den

vorgesehenen Verwendungszweck.

2. Wir behalten uns vor, mengenmäßig bis zu 10 % über

oder unter dem Lieferauftrag zu bleiben.

3. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw.

behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen

Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum,

auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen

Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger

Weise vom Besteller vergütet werden.

5. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern

usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser

Haftung dafür, daß wir dabei keine Schutzrechte Dritter

verletzen.

6. Farbabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzgrade,

die durch die Natur des Rohmaterials

begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten

Toleranzen von Stärke, Format und Zuschnitt bleiben

vorbehalten.

 


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